RICHTLINIE FÜR INTERNE BERICHTE UND BESCHWERDEN (L. 4990/22)
Die nationale Tourismusorganisation von Samos legt die Melde- und Beschwerderichtlinien wie folgt fest:
1. Die EU-Richtlinie 2019/1937
2. Die Bestimmungen des Gesetzes 4990/2022
Durch Beschluss der Geschäftsführung der Genossenschaft wird der Mitarbeiter und Leiter der Personalabteilung, Herr Emmanuel Koumas, zum Leiter der Abteilung für Empfang und Überwachung von Berichten (H.P.P.A.) ernannt.
Die verantwortliche Person wird unter Anleitung und Aufsicht des Rechtsberaters der Genossenschaft für die korrekte und rechtmäßige Umsetzung der oben genannten Rechtsvorschriften und Gesetze sowie zum Schutz von Personen, die Verstöße melden, sorgen.
Interessierte Parteien können einen Bericht (namentlich oder anonym) auf folgende Weise einreichen: